Der Veranstalter weist darauf hin, dass auch bei vollständiger Umsetzung eines angemessenen Schutz- und Hygienekonzepts sowie der Einhaltung aller gebotenen Hygienemaßnahmen eine Infektion des Besuchers mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) oder anderen Krankheitserregern nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.
Bitte bedenken Sie, dass bei Konzerten aufgrund der nicht unerheblichen Lautstärke mit der Gefahr von Hör- und/ oder anderen Gesundheitsschäden zu rechnen ist. Kümmern Sie sich daher, sofern notwendig, um einen ausreichenden Gehörschutz. Je nach Veranstaltung können ggf. auch vor Ort Ohrstöpsel erworben werden.
Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass, zusätzlich zu unseren AGB inkl. dieser Bestimmungen, ganz unabhängig hiervon auch die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte gilt. Die darin geregelten Bestimmungen und sämtliche damit verbundenen Mitteilungen (auch während der Veranstaltung) sind zu beachten und zu befolgen. Allen voran möchten wir hervorheben, dass das Betreten des Bühnenbereiches, das Besteigen der Absperrung oder das Betreten eines sonstigen, klar gesperrten Bereiches ohne Genehmigung untersagt ist.
Der Veranstalter oder wir können Sie bei Zuwiderhandlung vom Veranstaltungsort verweisen.
Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Wunderkerzen, Waffen und ähnlich gefährlichen Gegenständen (sowie Tieren mit Ausnahme von Assistenztieren) ist untersagt. Der Veranstalter oder wir können Sie bei Zuwiderhandlung vom Veranstaltungsort verweisen. Außerdem ist es untersagt, Taschen oder Rucksäcke größer als DIN A4 (29,5cm x 21cm) an den Veranstaltungsort mitzubringen.
Sofern nicht ausdrücklich genehmigt, sind Ton, Film- und/oder Videoaufnahmen – für den privaten oder kommerziellen Gebrauch – untersagt.
Jeglicher privater oder gewerblicher Weiterverkauf von Eintrittskarten ist untersagt; dies gilt insbesondere, wenn unter Berücksichtigung der Covid-19-Pandemie Eintrittskarten personalisiert werden müssen. Vom Vorstehenden ausgenommen sind vom jeweiligen Veranstalter genehmigte Weiterverkäufe (ggf. über unsere Website) oder solche Weiterverkäufe, die im Rahmen einer eventuell möglichen Umpersonalisierung erfolgen. Umpersonalisierungen sind im vom Veranstalter bzw. uns genehmigten Rahmen je nach Veranstaltung zulässig, wenn die hierfür mitgeteilten Bedingungen von Ihnen erfüllt und umgesetzt werden.
Sie nehmen mit Kauf von Eintrittskarten zur Kenntnis, dass gesetzliche Bestimmungen und behördliche Vorgaben im Hinblick auf den Einlass zur Veranstaltung sowie im Hinblick auf die Durchführung der Veranstaltung (z.B. FFP2-Maskenpflicht, Sicherheitsabstand (in der Regel 1,50m), „grüner Pass“ o.ä., Tests, Impfbuch, sonstige digitale oder analoge Zertifikate etc.) von uns umgesetzt werden müssen. Bei Nichteinhaltung der jeweiligen Bestimmungen und Vorgaben kann Ihnen, nach eventueller Aufforderung zur Einhaltung der jeweiligen Bestimmungen und Vorgaben, der Einlass verwehrt oder aber die Aufforderung zum Verlassen der Veranstaltung ausgesprochen werden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass selbst bei vollständiger Beachtung und Umsetzung sämtlicher gesetzlicher und behördlicher Bestimmungen hinsichtlich eines angemessenen Schutz- und Hygienekonzepts eine Infektion mit dem Coronavirus (oder auch anderen Krankheitserregern) nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.
Eine Veranstaltung kann insbesondere aufgrund behördlicher Anordnungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie geändert, verlegt oder abgesagt werden. Über Änderungen, Verlegungen und Ausfälle von Veranstaltung werden Sie vom Veranstalter, auf dieser Website und/oder ggf. per E-Mail informiert.
Bitte beachten Sie unabhängig des Vorstehenden etwaige Presse- und/oder Rundfunkmeldungen und informieren Sie sich zeitnah, sobald Sie vermuten, dass eine dieser Meldungen auf ihre Veranstaltung zutreffen könnte. Bitte beachten Sie, dass – Stand jetzt – die sogenannte „Gutscheinlösung“ nicht für solche Veranstaltungen gilt, für die nach dem 8. März 2020 Eintrittskarten erworben wurden. Insbesondere die Rückgabe etwaiger Eintrittskarten im Falle der Verlegung einer Veranstaltung richtet sich daher allen voran nach den üblichen Bestimmungen im BGB. Sofern Sie den Ersatztermin nicht wahrnehmen können, Ihre Eintrittskarte aber nicht zurückgeben, sondern auf einen Dritten übertragen wollen, besteht je nach Veranstaltung ggf. die Möglichkeit der Umpersonalisierung einer Eintrittskarte.
Für sämtliche Veranstaltungsabsagen- oder Verschiebungen gilt: Reise- und Übernachtungskosten werden generell nicht erstattet! Bitte informieren Sie sich daher regelmäßig auf unserer Homepage sowie in Presse, Funk und Fernsehen über eventuelle Änderungen Ihrer Veranstaltung.